Vogelgrippe-Prävention, Meldepflicht der Geflügelhaltung
Werte GeflügelhalterInnen!
Die Gemeinde wurde von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf aufgefordert, nicht gemeldete Geflügelhaltung zu melden.
Nachdem der Gemeinde oft nicht bekannt ist, ob Geflügel gehalten werden oder nicht, ersucht die Gemeinde nun auf diesem Weg um Ihre Unterstützung.
Die Haltung von Geflügel ist gemäß 4. Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung ab dem 1. Tier meldepflichtig. demnach werden Sie im Hinblick auf die Vogelgrippe-Prävention ersucht, etwaige nicht gemeldete Geflügel bei der BH Oberpullendorf, bei Frau Mag. Billes, zu melden.
Vorab schon besten Dank für Ihre Mithilfe!
Der Bürgermeister
Bgm. Andreas Tremmel
Dateianlage:
op-08-01-979-51_meldepflicht_gefluegelhaltung_30.01.2023sig_389.pdf (PDF) ~ 437 kB