Corona Schutzmaßnahmen ausgeweitet
Wie von der Bundesregierung beschlossen, wird die Maskenpflicht in Österreich ab 24.07.2020 wieder ausgeweitet, um dem Anstieg der Neuinfektionen entgegenzuwirken. Konkret heißt dies:
Zusätzliche Maskenpflicht in Banken, Postfilialen sowie Supermärkten!!!
Weiterhin gibt es die Maskenpflicht in Österreich
- in Apotheken, Arztpraxen und Spitälern
- bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz)
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen sowie im Innenbereich von Ausflugschiffen
- bei Dienstleistungen und Demonstrationen, wenn der Einmeterabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen bestehen.
NMS-Masken zum Selbermachen:
Der Zivilschutzverband Burgenland bietet Anleitungen zum Selbermachen - von der einfachen Maske zum Selbermachen, wobei ich nur ein geeignetes Tuch und zwei Gummiringerl oder Haargummis brauche, bis hin zum Schnittmuster für eine zweilagige Schutzmaske für Profis. Der Stoff sollte aus Baumwolle und bei mindestens 60 Grad waschbar sein.
Anleitungen für Schutzmasken sind in Kürze auch auf www.bzsv.at online verfügbar.