Reisen mit Heimtieren - Marktgemeinde Festspielgemeinde Naturparkgemeinde Kobersdorf, Oberpetersdorf, Lindgraben
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Reisen mit Heimtieren


Sehr geehrte Damen und Herren,

da nun nach dem Höhepunkt der COVID-19-Krise die Grenzöffnungen bereits begonnen haben, ist anzunehmen, dass auch der Reiseverkehr mit Tieren wieder ansteigt.

Diese Situation wird daher zum Anlass genommen um nochmals auf die allgemein gültigen Reisebestimmungen mit Heimtieren aufmerksam zu machen. Hierzu ist das Informationsblatt des Bundesministeriums beigelegt, die wichtigsten Punkte für Hunde, Katzen und Frettchen sollen jedoch noch einmal in Kürze herausgestrichen werden

• Es dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden

• Jedes Tier muss eindeutig gekennzeichnet sein (die Mikrochipnummer - falls es sich um besonders alte Tiere handelt auch die Tätowiernummer - sollte im Heimtierausweis vermerkt sein)

• Für jedes Tier muss ein gültiger EU-Heimtierausweis mitgeführt werden (dieser ist meistens blau und entspricht dem Reisepass des Menschen, bei den gelben Impfpässen handelt es sich nur um nationale Impfpässe, welche keine Reisedokumente darstellen)

• Jedes erwachsene Tier braucht eine gültige Tollwutimpfung, für Welpen und junge Tiere gibt es Ausnahmeregeln (siehe Beilage)

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, darf ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen die Grenze grundsätzlich nicht passieren, wobei die Reiserichtung unerheblich ist.

HINWEIS: Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf eines Tieres jeder Art ist ein veterinärbehördliches Gesundheitszeugnis (TRACES") auszustellen. Dieses ist bei der für den Verkaufsort zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) zu beantragen.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.





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